Stiftungszweck
Unser Ziel ist es, den alt werdenden Bewohnern das ihnen vertraute Umfeld Höhenberg zu erhalten, auch wenn der Hilfe- und Unterstützungsbedarf zunimmt. Die öffentlichen Mittel reichen nicht aus, um die hierfür nötigen Maßnahmen finanzieren zu können (z.B. technische Hilfsmittel, Umbaumaßnahmen, Pflegepersonal). Solidarität und bürgerschaftliches Engagement für die Schwachen in unserer Gesellschaft sind gefragt.
Mit Ihrer finanziellen Hilfe in Form einer Zustiftung oder einer Spende unterstützen Sie die Stiftung "Höhenberg - Miteinander ein Leben lang" und helfen uns, die anstehenden Aufgaben zu erfüllen.
Bei Zustiftung zum Stiftungskapital bleibt der von Ihnen gestiftete Betrag im Stiftungsvermögen erhalten, nur die daraus erzielten Erträge fließen jährlich an die Lebensgemeinschaft Höhenberg. Ihr Stiftungskapital hilft also dauerhaft.
Eine Spende für ein spezifisches Projekt steht den Betreuten unmittelbar in ganzer Höhe für eine unterstützende Maßnahme zur Verfügung.
Die Gemeinschaftsstiftung Höhenberg
wurde von der Regierung von Niederbayern als gemeinnützige Stiftung anerkannt. Damit sind Zustiftungen und Spenden an die Stiftung steuerlich absetzbar.